Allgemeine Geschäftsbedingungen
MORR KÜCHEN
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand Januar 2025
I. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die zwischen dem Kunden und uns, MORR KÜCHEN, geschlossen werden. Sie gelten insbesondere für Bestellungen, die der Kunde bei uns im Geschäft (Point of Sale) aufgibt.
Bei Verträgen mit Nicht-Verbrauchern (§ 13 BGB) gelten diese Bedingungen auch für Verträge, die außerhalb unserer Geschäftsräume, im Fernabsatz oder elektronisch abgeschlossen werden. Für Verbraucher, die außerhalb unserer Geschäftsräume oder ausschließlich über Fernkommunikationsmittel bestellen, gelten zusätzlich die gesetzlichen Vorschriften über Außergeschäftsraum- und Fernabsatzverträge.
Unberührt bleiben zwingende gesetzliche Vorschriften für Teilzahlungsgeschäfte, Finanzierungen oder Verträge über digitale Produkte.
II. Vertragsschluss
Der Kunde ist an seine Bestellung gebunden:
3 Wochen, wenn die Ware bestellt werden muss,
1 Woche, wenn vorrätige Ware finanziert werden soll (wegen Bonitätsprüfung). Der Vertrag kommt zustande, wenn wir das Angebot des Kunden innerhalb dieser Frist annehmen oder nicht ablehnen.
Eine Annahme liegt auch vor, wenn
der Vertrag beiderseits unterschrieben wird,
wir die Bestellung schriftlich bestätigen,
oder wir Vorauszahlungen entgegennehmen. III. Vertragsinhalt
Bei POS-Geschäften und Verträgen mit Nicht-Verbrauchern bestimmt sich der Vertragsinhalt in folgender Reihenfolge:
individuelle Bestellung bzw. Vertrag,
diese AGB,
die gesetzlichen Vorschriften. Bei Verbrauchern, die im Fernabsatz oder auf Teilzahlung kaufen, gilt:
diese AGB, und ergänzend die gesetzlichen Vorschriften.
vorrangig die für diese Verträge geltenden gesetzlichen Regelungen,
dann Bestellung bzw. Vertrag,
IV. Preise und Zahlung
Alle Preise verstehen sich als Gesamtpreise inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Ändern sich nach Vertragsschluss die Preise unserer Lieferanten, können wir den Gesamtpreis anpassen, sofern die Lieferung nicht innerhalb von 4 Monaten erfolgen soll. Über eine Preisanpassung informieren wir spätestens einen Monat vor Lieferung. Bei wesentlichen Erhöhungen kann der Kunde innerhalb von zwei Wochen vom Vertrag zurücktreten.
Soweit nicht ausdrücklich Vorauszahlungen vereinbart sind, ist der Kaufpreis fällig:
beim Gefahrübergang (siehe VII.),
oder bei Eintritt der Voraussetzungen nach Ziffer VI. (Abnahmeverzug). Bereits geleistete Vorauszahlungen werden bei Fälligkeit angerechnet.
Gesetzliche Zurückbehaltungs- und Leistungsverweigerungsrechte bleiben unberührt. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regeln. Erfolgt auch nach einer angemessenen Nachfrist keine Zahlung oder verweigert der Kunde die Zahlung ernsthaft und endgültig, können wir vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen.
V. Lieferung und Lieferfristen
„Frei-Haus“-Lieferungen erfolgen kostenfrei bis 30 km Umkreis und bis zum 2. Obergeschoss.
Darüber hinaus berechnen wir:
2,50 € je weiterem km,
60 € je Stockwerk über dem 2. OG. Ein Anspruch auf Ausstellungsstücke besteht nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.
Liefertermine können verbindlich oder unverbindlich sein. Bei unverbindlichen Terminen wird die Lieferung 30 Tage nach Ablauf des Termins fällig. Änderungen oder Sonderwünsche des Kunden können neue Liefertermine erforderlich machen.
Höhere Gewalt, Streiks oder behördliche Maßnahmen verlängern Lieferzeiten. Der Kunde wird hierüber informiert. Nach Lieferverzug hat der Kunde zunächst schriftlich eine angemessene Nachfrist (bei Küchen 4 Wochen) zu setzen. Danach kann er zurücktreten oder Schadensersatz verlangen.
Teillieferungen sind zulässig, sofern sie für den Kunden zumutbar sind. Zusätzliche Kosten tragen wir. Werden wir ohne eigenes Verschulden nicht beliefert, können wir vom Vertrag zurücktreten und erstatten bereits geleistete Zahlungen.
VI. Abnahme und Abnahmeverzug
Der Kunde ist verpflichtet, die Ware zum vereinbarten Termin abzunehmen, soweit kein berechtigter Grund zur Verweigerung besteht. Erfolgt die Abnahme unberechtigt nicht, wird der Kaufpreis fällig.
Eine grundlose „Stornierung“ gilt als endgültige Abnahmeverweigerung. Berechtigte Gründe zur Verweigerung sind z. B. erhebliche Mängel oder ein wirksamer Rücktritt.
Muss die Montage wegen Gegebenheiten beim Kunden unterbleiben und hat er uns darüber nicht vorher informiert, stellt das keinen Grund zur Verweigerung dar. Bei Annahmeverzug hat der Kunde Lagerkosten zu erstatten. Wir können zudem vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen.
VII. Gefahrübergang
Bei Verträgen mit Montageverpflichtung geht die Gefahr mit Abnahme der Montageleistung auf den Kunden über. Bei mehrtägiger Montage trägt der Kunde die Gefahr für Schäden während der Zeit, in der die Ware ohne unsere Mitarbeiter in seiner Obhut ist, es sei denn, diese Schäden beruhen auf höherer Gewalt oder unserem Verschulden.
Ohne Montage gelten die gesetzlichen Regelungen zum Gefahrübergang (§ 475 Abs. 2 BGB).
- VIII. Montage
Die Montage erfolgt nur, wenn die örtlichen Gegebenheiten geeignet sind (z. B. Wände, Böden, Elektroanschlüsse). Der Kunde muss uns auf Besonderheiten vorher hinweisen. Mehrkosten, z. B. durch notwendige Demontage oder spezielle Befestigungen, trägt der Kunde.
Gas-, Wasser- und Elektroanschlüsse sowie Wasserabläufe gehören nur mit ausdrücklicher Vereinbarung zur Montage. Unsere Monteure dürfen den Vertrag nicht ändern oder erweitern.
IX. Aufmaß und Beratung
Die Beratung vor Ort beim Kunden ist kostenlos. Für das Aufmaß berechnen wir eine Pauschale von 150 € inklusive Mehrwertsteuer, die nur dann zu zahlen ist, wenn kein Kaufvertrag zustande kommt.
Kommt es zu einem Auftrag, ist das Aufmaß kostenlos und bereits im Kaufpreis enthalten.
X. Mängelhaftung
Es gelten die gesetzlichen Vorschriften unter Berücksichtigung branchenüblicher Besonderheiten. Bei Nachlieferungen ist zu berücksichtigen, dass neu produziert werden muss.
Katalog- und Prospektangaben sind keine Garantien. Herstellergarantien sind direkt beim Garantiegeber geltend zu machen.
Ist nur ein Einzelteil mangelhaft, kann dieses ersetzt werden. Unerhebliche Mängel berechtigen nicht zum Rücktritt oder Schadensersatz.
Schäden durch normale Abnutzung, Feuchtigkeit oder unsachgemäße Behandlung sind ausgeschlossen. Abweichungen in Farbe oder Maserung bei Naturmaterialien bleiben vorbehalten.
Holzarten bei Kastenmöbeln beziehen sich nur auf sichtbare Frontflächen. Wir können Nacherfüllung verweigern, wenn sie unverhältnismäßig teuer ist.
Bei Neuware gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen, bei Gebrauchtware 12 Monate.
- XI. Haftung
Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, außer bei:
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten,
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit,
Produkthaftungsgesetz oder
übernommenen Garantien. Die Haftung ist auf vorhersehbare, vertragstypische Schäden beschränkt.
XII. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Bei Unternehmern bis zur Erfüllung aller Forderungen. Der Kunde muss unseren Eigentumsvorbehalt auch gegenüber Dritten wahren.
Serienmäßig gefertigte Möbel sollen nicht dauerhaft Teil eines Gebäudes werden.
- XIII. Aufwendungs- und Wertersatz bei Rücknahme
Bei Rücktritt schuldet der Kunde Wertersatz nach folgender Staffel:
Möbel & Elektrogeräte:
25 % im 1. Halbjahr,
35 % im 2.,
bis zu 70 % im 4. Jahr.
Polsterwaren:
35 % im 1. Halbjahr,
45 % im 2.,
bis zu 90 % im 4. Jahr. Bei Rücktritt wegen Verschulden des Kunden ersetzt er auch Transport-, Lager- und Montagekosten.
Ab Unterschrift des Kaufvertrags fällt bei Stornierung sofort eine Stornogebühr von 25 % des Kaufpreises an.
- XIV. Schlussbestimmungen
Personenbezogene Daten werden gemäß DSGVO verarbeitet. Siehe dazu unsere Datenschutzerklärung. Erfüllungsort ist bei Montage der Montageort, ansonsten gelten die gesetzlichen Regelungen.
Für den Gerichtsstand gelten die gesetzlichen Vorschriften. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
Eine Teilnahme an einem Verbraucherschlichtungsverfahren findet nicht statt.